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Übersicht zu den Honoraren

Kennenlerngespräch

Sie möchten mehr über meine Praxis, meine Methoden oder die für Sie passende Behandlung erfahren? Dann nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch – online oder telefonisch. Ganz entspannt und persönlich.

15 Minuten – kostenfrei

Telefonische Beratungen

Telefon je angefangene 15 Minuten
25 Euro

Ersttermin

Anamnesegespräch, Beratung, Diagnostikplanung,
Behandlung, anfallende Labor- und Arzneimittelkosten sind nicht enthalten

Behandlungseinheit
60–90 Minuten
130–190 Euro

Folgetermine

Behandlung, Befundbesprechung, aufstellen Therapieplan, Therapieplanüberprüfung

Behandlungseinheit
60 Minuten, 130 Euro
30 Minuten, 65 Euro

Kinesiologische Sitzungen sind auch online möglich

Kinesiologische Sitzungen sind auch online möglich

Für bestimmte Anliegen biete ich kinesiologische Sitzungen auch per sicherer Videotelefonie an. So können Sie die Behandlung bequem von zu Hause aus wahrnehmen – ganz flexibel und ortsunabhängig.

Sprechen Sie mich gerne darauf an, ob Ihr Anliegen für eine Online-Sitzung geeignet ist.

 

Unentschuldigtes Terminversäumnis:

Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden im Voraus abgesagt werden. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar in Höhe eines regulären Honorarsatzes fällig. Eine Absage ist per E-Mail, telefonisch oder über den Stornierungslink in Ihrer Online-Terminbestätigung möglich.

 

 

 

 

Allgemeine Informationen

Weicht die tatsächliche Behandlungsdauer wesentlich von der Behandlungseinheit (Dauer ab), wird je angefangene Viertelstunde abgerechnet.
Hinzu kommen ggf. Kosten externer Labors (die meist direkt mit dem Labor beglichen werden) und ggf. Material oder Medikamente aus dem Praxisbedarf.

Kostenübernahme durch Versicherungen
Private Versicherungen, Beihilfe- und Zusatzversicherungen erstatten, je nach Vertrag, einen Teil der Behandlungskosten. Dafür erstelle ich eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten üblicherweise nicht.

Der Honoraranspruch der Heilpraktikerin gegenüber dem Patienten besteht unabhängig von der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung in voller Höhe.